Die Carl-Sonnenschein-Schule nimmt Kinder mit erhöhtem Förderbedarf im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung bis zur vierten Jahrgangsstufe auf.
Die Aufnahme erfolgt üblicherweise zu Beginn eines Schuljahres.
Folgende Kriterien werden bei der Aufnahme berücksichtigt:
- Abklärung der bereits durchgeführten Fördermaßnahmen an der Regelschule
- Aufnahme nur mit begleitender Kinder- und Jugendhilfemaßnahme
- Erstellung eines sonderpädagogischen Gutachtens nach den Richtlinien des BayEUGs
- Abgebende Schule und Eltern zeigen Transparenz bezüglich aller bereits getroffenen Überprüfungen oder Maßnahmen
- Die Erziehungsberechtigten des Kindes verpflichten sich zu einer kontinuierlichen Mitarbeit in der Fördereinrichtung
- Alle involvierten Stellen (Jugendamt, Fachdienste, Eltern, Schulen) arbeiten intensiv und in klar festgelegten zeitlichen Abständen zusammen