Die Carl-Sonnenschein-Schule nimmt Kinder mit erhöhtem Förderbedarf im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung auf.
Die Aufnahme erfolgt üblicherweise zu Beginn eines Schuljahres.
Folgende Kriterien werden bei der Aufnahme berücksichtigt:
- Abklärung der bereits durchgeführten Fördermaßnahmen an der Regelschule
- Aufnahme nur mit begleitender Kinder- und Jugendhilfemaßnahme nach § 27 SGB VIII Hilfe zur Erziehung
- Erstellung eines sonderpädagogischen Gutachtens nach den Richtlinien des BayEUGs
- Feststellung eines Sonderpädagogischen Förderbedarfs mit dem Förderschwerpunkt in der emotionalen und sozialen Entwicklung
- Abgebende Schule und Eltern zeigen Transparenz bezüglich aller bereits getroffenen Überprüfungen oder Maßnahmen
- Die Erziehungsberechtigten des Kindes verpflichten sich zu einer kontinuierlichen Mitarbeit in der Fördereinrichtung
- Alle involvierten Stellen (Jugendamt, Fachdienste, Eltern, Schulen) arbeiten intensiv und in klar festgelegten zeitlichen Abständen zusammen