Aufnahme

Die Carl-Sonnenschein-Schule nimmt Kinder mit erhöhtem Förderbedarf im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung auf.

Die Aufnahme erfolgt üblicherweise zu Beginn eines Schuljahres.

Folgende Kriterien werden bei der Aufnahme berücksichtigt:

  • Abklärung der bereits durchgeführten Fördermaßnahmen an der Regelschule
  • Aufnahme nur mit begleitender Kinder- und Jugendhilfemaßnahme nach § 27 SGB VIII Hilfe zur Erziehung
  • Erstellung eines sonderpädagogischen Gutachtens nach den Richtlinien des BayEUGs
  • Feststellung eines Sonderpädagogischen Förderbedarfs mit dem Förderschwerpunkt in der emotionalen und sozialen Entwicklung
  • Abgebende Schule und Eltern zeigen Transparenz bezüglich aller bereits getroffenen Überprüfungen oder Maßnahmen
  • Die Erziehungsberechtigten des Kindes verpflichten sich zu einer kontinuierlichen Mitarbeit in der Fördereinrichtung
  • Alle involvierten Stellen (Jugendamt, Fachdienste, Eltern, Schulen) arbeiten intensiv und in klar festgelegten zeitlichen Abständen zusammen